Übersicht
Krafträder ( auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, dürfen nach erfolgreichem Abschluss der Führerscheinklasse A gefahren werden.
Teilnahmebedingungen
- Mindestalter 20 Jahre bei Vorbesitz der Klasse A2, von mindestens 2 Jahren.
- Mindestalter 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes), mit einer Leistung von mehr als als 15kW
- Mindestalter 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang
- Bei einer Erweiterung von Klasse A1 auf A2 oder von Klasse A2 auf Klasse A, muss nur eine praktische Prüfung abgelegt werden, wenn die jeweilige Klasse zuvor bereits 2 Jahre im Besitz ist.
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