Für Fahrzeugkombinationen bestehend aus: Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt.
Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn die Fahrerlaubnis-Klasse B bereits vorhanden ist. Es findet eine Fahrerschulung statt. Es muss keine praktische Prüfung abgelegt werden. Der Fahrlehrer erstellt nach erfolgreicher Teilnahme eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde aus.
Teilnahmebedingun