Beim Führerschein der Klasse BE erhält man das Recht, eine Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger besteht zu fahren. Voraussetzung ist, das die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500kg nicht übersteigt. Übersteigt die Fahrzeugkombination ein zulässiges Gesamtgewicht von 4250kg ist die Klasse BE erforderlich und Klasse B96 würde nicht ausreichen.